5. Mose (Deuteronomium) 29,8Bedeutung und Auslegung der Kirchenväter
und ihr Land eingenommen und zum Erbteil gegeben den Rubenitern und Gaditern und dem halben Stamm der Manassiter.
וּשְׁמַרְתֶּ֗ם אֶת־דִּבְרֵי֙ הַבְּרִ֣ית הַזֹּ֔את וַעֲשִׂיתֶ֖ם אֹתָ֑ם לְמַ֣עַן תַּשְׂכִּ֔ילוּ אֵ֖ת כָּל־אֲשֶׁ֥ר תַּעֲשֽׂוּן׃
Die Kirchenväter zu diesem Vers
Noch kein Kommentar zu diesem Vers
Zu diesem Vers liegt noch kein Kommentar der Kirchenväter vor.
Querverweise
Stellen, die mit diesem Vers gelesen werden.
- 5 Mose 3,12Solches Land nahmen wir ein zu derselben Zeit. Von Aroer an, das am Bach Arnon liegt, gab ich's den Rubeniter und Gaditern samt dem halben Gebirge Gilead mit seinen Städten.
- 5 Mose 3,13Aber dasübrige Gilead und das ganze Basan, das Königreich Ogs, gab ich dem halben Stamm Manasse, die ganze Gegend Argob(dieses ganze Basan heißt der Riesen Land).
- 4 Mose 32,33Also gab Mose den Kindern Gad und den Kindern Ruben und dem halben Stamm Manasses, des Sohnes Josephs, das Königreich Sihons, des Königs der Amoriter, und das Königreich Ogs, des Königs von Basan, das Land samt den Städten in dem ganzen Gebiete umher.