Cyrill von Alexandria
In Bezug auf die Witwe und den Witwer trifft er besondere Bestimmungen und betont mit großer Weisheit, dass ihre Gelübde unbedingte Erfüllung verlangen. An verschiedenen Stellen kritisiert er die Unverheirateten und diejenigen, die nicht in die eheliche Gemeinschaft eingebunden sind, wenn sie nicht bereit sind, ihre Versprechen zu halten. Er erkennt jedoch zu Recht an, dass es für jene, die sich in einem derartigen Zustand befinden und unter fremder Herrschaft stehen, schwierig sein kann, die gemachten Zusagen einzuhalten. In solchen Fällen können die Autoritäten, wie der Vater oder der Ehemann, die die Gelübde ihrer Untergebenen genehmigt haben, der Ungerechtigkeit beschuldigt werden, sollte es ihnen an der Bereitschaft fehlen, das Gegebene einzulösen. Wenn sie nicht zustimmen, gibt er die Möglichkeit zur Vergebung der Sünden, da das, was Gott geweiht ist, aus freiem Willen und nicht aus Zwang hervorgehen muss (Num 30,10-17).