Johannes Chrysostomus
Das Gesetz gestattete zwar die Vergeltung: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, jedoch nicht im Sinne einer rücksichtslosen Rache, sondern dazu, durch Angst vor Leid und Verletzung die eigene Aggressivität zurückzuhalten und anderen keinen Schaden zuzufügen. Das Gebot „Auge um Auge“ spricht davon, sich selbst im Zaum zu halten und nicht aus Wut zu handeln, sondern auch das Wohl des anderen im Blick zu haben. Wenn Rache dennoch erlaubt gewesen wäre, warum wurden dann die Übeltäter getadelt? Dieses Verbot richtet sich gegen die Rachsucht. Wer ein Unrecht erlitten hat, darf nicht sofort in Wut handeln, sondern muss sich zurückhalten, und es ist nicht das Erinnern an das Unrecht, das Zorn hervorruft, sondern bewusste Boshaftigkeit.
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Gott hat Verständnis für diejenigen, die in der Hitze des Gefechts verletzt werden und Rachegefühle empfinden; daher heißt es: „Auge um Auge“. An anderer Stelle wird gesagt: „Der Weg der Bösen führt in den Tod“ (Sprüche 12,28). Wenn es jedoch gestattet ist, Augen und Zähne zu fordern, wird dann nicht derjenige, der zum Dulden aufgefordert wird, schwerer bestraft? So lasst uns von Rachsucht Abstand nehmen und unseren Zorn zügeln, damit wir Barmherzigkeit von Gott erfahren.
Es bleibt festzuhalten, dass das Verlangen nach Rache oft besonders stark in der ungestümen Seele eines Kindes verankert ist. Rachsucht ist eine rücksichtslose Leidenschaft, und Kinder können aufgrund ihrer Unbedachtheit stark von Zorn beeinflusst werden. Dies zeigt sich darin, dass sie in Wut um sich schlagen und zur Ruhe kommen müssen, bevor sie ihre aufgestauten Emotionen zügeln können. So handelte Gott, als er den Menschen das Recht gab, „Auge um Auge und Zahn um Zahn“ zu fordern, und als er die Ägypter und Amalekiter für das, was sie den Israeliten antaten, bestrafte.