Basilius der Große
Basilius der Große erkennt bei der Verhängung von Strafen die Milde für jene, die mit solchen Werkzeugen ohne die Absicht zu töten handeln, ordnet jedoch gleichwohl diese Handlung in die Nähe des vorsätzlichen Mordes ein.
Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.
וְאִ֡ם בְּאֶ֣בֶן יָד֩ אֲשֶׁר־יָמ֨וּת בָּ֥הּ הִכָּ֛הוּ וַיָּמֹ֖ת רֹצֵ֣חַֽ ה֑וּא מ֥וֹת יוּמַ֖ת הָרֹצֵֽחַ׃
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Basilius der Große erkennt bei der Verhängung von Strafen die Milde für jene, die mit solchen Werkzeugen ohne die Absicht zu töten handeln, ordnet jedoch gleichwohl diese Handlung in die Nähe des vorsätzlichen Mordes ein.
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