4. Mose (Numeri) 35,27Bedeutung und Auslegung der Kirchenväter
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.
וּמָצָ֤א אֹתוֹ֙ גֹּאֵ֣ל הַדָּ֔ם מִח֕וּץ לִגְב֖וּל עִ֣יר מִקְלָט֑וֹ וְרָצַ֞ח גֹּאֵ֤ל הַדָּם֙ אֶת־הָ֣רֹצֵ֔חַ אֵ֥ין ל֖וֹ דָּֽם׃
Die Kirchenväter zu diesem Vers
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Querverweise
Stellen, die mit diesem Vers gelesen werden.
- 5 Mose 19,10auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen.
- 5 Mose 19,6auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat.
- 2 Mose 22,222:1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgerichtüber jenen lassen gehen.