Bogolepow D.P.
In der Rede, die Stephanus im Saal des Synedriums als Antwort auf die Befragung durch den Hohenpriester hielt, erinnert er die Richter an die Geschichte des Volkes Gottes. Er beginnt bei dessen Stammvater Abraham und endet bei Salomo (V. 1-50).
Zum Schluss überführt er die Verfolger der Christen wegen ihres Widerstandes gegen den Heiligen Geist, der sie zum Heil ruft (V. 51-53). Diese Rede des Stephanus ist ebenso Verteidigung wie Anklage.
Die Anklage behauptete, er habe Lästerworte gegen das Gesetz des Mose und den Tempel von Jerusalem gesprochen, also gegen Mose und gegen Gott.
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Grund dieser Anklage war, dass Stephanus in den Streitgesprächen mit den Juden den Gedanken aussprach, im Neuen Bund werde das Gesetz des Mose aufgehoben. Dazu gehörten alle seine mannigfaltigen Satzungen und Einrichtungen, auch der Tempel von Jerusalem.
Denn dieser ist jetzt nicht mehr der einzige Ort des wahren Gottesdienstes (Joh 4,21ff.). Stephanus legt nun kurz die Geschichte der göttlichen Heilsökonomie zur Rettung Israels dar.
Schon durch die einfache Darstellung dieser Geschichte verteidigt er sich gegen den Vorwurf der Gotteslästerung. Denn dadurch lässt er klar erkennen, welchen Gott er bekennt und wie er Ihn bekennt.
Zu diesem Zweck nennt er Gott gleich zu Beginn seiner Rede den Gott der Herrlichkeit (V. 2). Damit gibt er zu verstehen, mit welcher Ehrfurcht er diesem heiligen Namen begegnet.
Indem er dann in der Geschichte des israelitischen Volkes die weltenlenkende Rechte Gottes aufzeigt, bekennt er noch deutlicher die ganze Größe Gottes.