„Die Verachteten in der Kirche“ kann man zweifach verstehen. Entweder sind es Personen, die zur Kirche gehören, gläubige Glieder der Kirche, aber solche, die in ihr die letzten Plätze einnehmen und niedriger stehen als andere. Oder es sind Personen außerhalb der Kirche, Ungläubige, die eben darum in der Kirche für nichts gelten. Für die Kirche und ihre Glieder bedeuten sie nichts, sie sind verachtet.
Wenn wir unter diesen Verachteten außerkirchliche Personen verstehen, erhalten wir im Zusammenhang mit dem Vorhergehenden dies: Ihr werdet Engel richten, also nicht erst recht weltliche Dinge? Ihr aber habt weltliche Sachen und setzt solche auf den Richterstuhl oder nehmt euch solche zu Richtern, die in der Kirche keinerlei Bedeutung haben, weil sie ungläubig sind. Vor der Kirche und ihren Gliedern sind sie nichts. Welche Unangemessenheit! Zu eurer Beschämung sage ich dies.
Heute macht man diese Stelle im griechischen Text zu einer Frage. Das ändert den Sinn in der vorgelegten Form nicht, verstärkt ihn aber, indem es ihm den Ton tadelnder Missbilligung gibt.
Wenn wir unter den Verachteten Personen verstehen, die zur Kirche gehören, aber in der Kirche nicht angesehen sind, dann können wir die Stelle mit dem Vorhergehenden verbinden: Ihr werdet Engel richten, also nicht erst recht weltliche Dinge? Dann geht die Rede so weiter: Was weltliche Angelegenheiten betrifft, so nehmt, wenn ihr sie unter euch durch ein äußeres Verfahren ordnen müsst, die letzten Gläubigen und setzt sie auf den Richterstuhl.
Der Gedanke ist dann entweder dieser: Nehmt die Allerletzten unter den Christen, und auch sie werden die Sache entscheiden. Oder dieser: Nehmt, wen ihr eben findet, wenn es nur Christen sind, selbst die Allerletzten, und vertraut ihnen das Gericht über euch an. Nur geht unter keinen Umständen zu heidnischen Richtern.
Beim ersten Gedanken hört man die Mahnung, dass weltliche Angelegenheiten an sich, und erst recht unter Christen, als gering und höchst unbedeutend gelten müssen. Selbst der letzte Christ kann sie entscheiden. Zugleich liegt darin ein Tadel: Ihr aber geht vor Gerichte, als hättet ihr eine wichtige Sache und ginget zu wichtigen Personen, während beides nichtig ist.
Beim zweiten Gedanken hört man die Mahnung zur Abscheu vor dem Gericht vor Heiden als vor einer Sache, die für Christen mit nichts vereinbar ist.
Alle unsere Ausleger lesen nicht: „ihr setzt ein“, sondern: „setzt ein“. In der Auslegung drücken sie den letzten der angeführten Gedanken aus. In den erklärten Worten sehen sie die Antwort auf eine vorausgesetzte Frage: Du sagst, geh nicht zu heidnischen Richtern. Aber an wen von den Unseren soll man sich wenden? Es gibt niemanden, der entscheiden könnte, darum geht man gezwungen zu den Heiden.
Hier sind die Worte des Chrysostomus: „Da er uns mit besonderer Kraft ermahnen will, uns in keiner Sache an äußere Richter zu wenden, und da er den aufkommenden Einwand sieht, löst er ihn im Voraus. Der Sinn seiner Worte ist folgender: Vielleicht sagt jemand, unter euch gebe es keinen einzigen Weisen oder Fähigen, eine Sache zu entscheiden, sondern alle seien dazu unfähig. Was dann? Selbst wenn, sagt er, unter euch kein einziger Weiser wäre, vertraut diese Sache den Allerletzten an.
Indem er auf die Verachteten verweist, sagt er nicht, dass die Unfähigsten an der Stelle der Richter sein sollten. Vielmehr beschämt er sie. Dass man das Gericht Menschen anvertrauen muss, die fähig sind, Sachen zu entscheiden, brachte er weiter unten mit den Worten zum Ausdruck: Ist denn unter euch kein einziger Weiser? Um ihnen aber den Mund völlig zu verschließen, sagt er: Selbst wenn unter ihnen kein einziger Weiser wäre, wäre es besser, die Sachen Unweisen zum Gericht zu überlassen, als bei den Äußeren zu streiten.“