In Bezug auf das fünfte Gebot wird in Spr. 10, Kap. 20 festgestellt, dass die Familie das Grundgerüst der Gemeinschaft darstellt, während die Geringschätzung der Familie den Verfall der Gemeinschaft einleitet. In strikter Übereinstimmung mit diesem Prinzip sind die Vorschriften (Artikel 15 und 17) bezüglich der Ehrverletzung von Eltern formuliert, die solch ein Fehlverhalten mit Mord und einer weiteren Form moralischen Totschlags – der Versklavung der Unfreien – gleichsetzen. Wenn Eltern durch Handlungen oder Worte verletz werden, wird die gesamte von Gott eingerichtete Ordnung des menschlichen Lebens beeinträchtigt; darüber hinaus wird nicht nur Gott beleidigt, sondern auch die Grundlagen des Glücks und des Friedens der Mitbürger werden gefährdet. Aus diesem Blickwinkel betrachtet das Gesetz die Ehrverletzung gegenüber den Eltern.