3. Mose (Levitikus) 5,17Bedeutung und Auslegung der Kirchenväter
Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
וְאִם־נֶ֙פֶשׁ֙ כִּ֣י תֶֽחֱטָ֔א וְעָֽשְׂתָ֗ה אַחַת֙ מִכָּל־מִצְוֺ֣ת יְהוָ֔ה אֲשֶׁ֖ר לֹ֣א תֵעָשֶׂ֑ינָה וְלֹֽא־יָדַ֥ע וְאָשֵׁ֖ם וְנָשָׂ֥א עֲוֺנֽוֹ׃
Die Kirchenväter zu diesem Vers
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Querverweise
Stellen, die mit diesem Vers gelesen werden.
- 3 Mose 4,27Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volk etwas versieht und sündigt, daß sie wider irgend eines der Gebote des HERRN tut, was sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
- 3 Mose 4,13Wenn die ganze Gemeinde Israel etwas versehen würde und die Tat vor ihren Augen verborgen wäre, daß sie wider irgend ein Gebot des HERRN getan hätten, was sie nicht tun sollten, und also sich verschuldeten,
- Ps 19 (18),12
- 3 Mose 4,2Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Seele sündigen würde aus Versehen an irgend einem Gebot des HERRN und täte, was sie nicht tun sollte:
- 3 Mose 4,4Und soll den Farren vor die Tür der Hütte des Stifts bringen vor den HERRN und seine Hand auf desselben Haupt legen und ihn schlachten vor dem HERRN.
- 3 Mose 5,15Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.
- 3 Mose 4,22Wenn aber ein Fürst sündigt und irgend etwas wider des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und versieht etwas, daß er verschuldet,
- 3 Mose 5,1Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig.