Die Kirchenväter zu diesem Vers

4. Mose (Numeri) 9,14Bedeutung und Auslegung der Kirchenväter

Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passah hält, der soll's halten nach der Satzung und dem Recht des Passah. Diese Satzung soll euch gleich sein, dem Fremden wie des Landes Einheimischen.

Luther 1912 / Menge

וְכִֽי־יָג֨וּר אִתְּכֶ֜ם גֵּ֗ר וְעָ֤שָֽׂה פֶ֙סַח֙ לַֽיהוָ֔ה כְּחֻקַּ֥ת הַפֶּ֛סַח וּכְמִשְׁפָּט֖וֹ כֵּ֣ן יַעֲשֶׂ֑ה חֻקָּ֤ה אַחַת֙ יִהְיֶ֣ה לָכֶ֔ם וְלַגֵּ֖ר וּלְאֶזְרַ֥ח הָאָֽרֶץ׃

Hebräisch (Masoretischer Text)

Die Kirchenväter zu diesem Vers

Ein Kirchenvater kommentiert diesen Vers

Cyrill von Alexandria

5. JahrhundertKirchenvater

Der Zelebrant soll mit uns gemäß demselben Recht feiern und sich mit denjenigen erfreuen, die auch mit dem Fremden Freude empfinden; denn diejenigen, die in der Zeit des Glaubens an Christus diesen ehrwürdigen Glauben annehmen, werden von uns zu Teilhabern des unblutigen Opfers gemacht und zur Gemeinschaft des heiligen Mahles eingeladen.

Querverweise

Stellen, die mit diesem Vers gelesen werden.