Zwar war eigentlich Gott der Testamentgeber. Doch Er übergab alle Seine Rechte an dem Gut, das heißt am Reich Gottes, Jesus Christus. Darum wurde der Eintritt der Menschen in den Besitz des ewigen Erbes erst nach dem Tod Christi möglich.
Christus sprach tatsächlich am Vorabend Seines Todes zu den Jüngern: „Und Ich vermache euch, wie Mein Vater Mir vermacht hat, das Reich“ (Lk 22,29).
Andererseits war der Tod Jesu Christi zur Erlösung der Menschen von den Sünden notwendig. Darauf war schon beim Abschluss des Alten Bundes hingewiesen worden.
Gerade deshalb wurde dieser durch das Vergießen von Blut eingeweiht, ἐγκεκαίνισται. Das heißt: Er wurde geheiligt, damit man in ihm gleichsam wie in einem Gebäude wohnen könne (vgl. Dtn 20,5).
Dabei hält es der Apostel für nötig, daran zu erinnern, dass Blut auch später zur Reinigung der Stiftshütte gebraucht wurde, ja überhaupt fast in allen Fällen der Befleckung.