Doch schon nach einem Jahr verstand es der geschickte Annas, seinen Sohn Eleazar an seine Stelle zu bringen, der von 16 bis 17 amtierte. Danach verschaffte er dieses Amt seinem Schwiegersohn Joseph, der Kajaphas genannt wurde.
Vielleicht hielt gerade dank dieses Einflusses seines vornehmen Schwiegervaters Kajaphas den hohepriesterlichen Posten so lange inne. Andere vor und nach ihm wechselten einander beinahe jedes Jahr ab.
Nach Kajaphas trugen noch vier Söhne des Annas die Würde des Hohenpriesters. Josephus Flavius sagt über diesen Hohenpriester Annas, von diesem älteren Annas heiße es, er sei der glücklichste unter den Menschen gewesen.
Denn er habe fünf Söhne gehabt, von denen jeder den Dienst Gottes im Rang eines Hohenpriesters versehen durfte. Außerdem habe er selbst diese Würde lange Zeit getragen. Ein solches Glück sei keinem der Hohenpriester vor ihm zuteilgeworden.
Es ist nichts Verwunderliches daran, dass Annas, der reiche, vornehme und listige Sadduzäer, noch immer Hoherpriester genannt wird, obwohl er schon lange vom hohepriesterlichen Amt abgesetzt war (Joh 18,19.22). Ebenso ist es nicht verwunderlich, dass er den Gerichtsprozess gegen den Herrn Jesus Christus eröffnet.
Schon früher, im Jahr der Berufung Johannes des Täufers (Lk 3,2), wird er nicht nur Hoherpriester genannt. Er wird auch vor Kajaphas gesetzt, der damals bereits amtierender Hoherpriester war.
Weiter sehen wir ihn in demselben Jahr des Todes Jesu Christi wiederum vor den Hohenpriestern Kajaphas, Johannes, Alexander und anderen aus dem hohepriesterlichen Geschlecht (Apg 4,6).
Zur Erklärung dessen braucht man nicht mit Friedlieb die Vermutung Hugs anzunehmen. Danach sei Annas auch unter Kajaphas weiterhin Hoherpriester geblieben und habe sich in der Amtsausübung mit ihm nach Jahren oder Festen abgewechselt. Eine solche Vereinigung und Abwechslung kennt die Geschichte nicht.
Die Vornehmheit und der Einfluss des Annas allein genügen, um seinen ersten Platz unter den Priestern zu erklären.
Nachdem die Feinde des Herrn Jesus Christus einmal fest beschlossen hatten, Den zu töten, den sie für gefährlich hielten, wollten sie gegen Ihn einen Strafprozess erheben. Auf strafrechtlichem Wege wollten sie Ihn um jeden Preis zum Tod verurteilen.
Es versteht sich von selbst, dass dieses Todesurteil nur die höchste Gerichtsinstanz aussprechen konnte. Dies war damals der sogenannte Große Synedrion.
Doch dem unmittelbaren Gericht des Großen Synedrions unterlagen nur die Mitglieder dieses höchsten Gerichtshofes selbst und die höheren Priester. Die Sache jedes anderen ging zuerst durch die mittlere Gerichtsinstanz, den kleinen örtlichen Synedrion.
Die Mitglieder dieses Gerichts oder sein Präsident nahmen in dieser Sache ein vorläufiges Verhör auf. Auf dessen Grundlage entschieden sie, ob die Sache ihrem örtlichen Gericht unterliege oder an die höhere Instanz weiterzugeben sei.
Wenn also die Feinde des Herrn Jesus Christus wenigstens auf dem Boden formaler Gesetzmäßigkeit stehen wollten, konnten sie Ihn nicht sofort vor das Gericht des Großen Synedrions stellen. Zuvor mussten sie ein privates Vorverhör veranstalten.
Darum sehen wir Jesus Christus zuerst im Palast des listigen Hanan. Das war der bequemste Ort für diese vorläufige Untersuchung. Es ist dabei sehr gut möglich, dass der vom hohepriesterlichen Amt abgesetzte Annas den Posten des Präsidenten des örtlichen Jerusalemer Synedrions eingenommen hatte.
Er wollte seinen Einfluss auf die Angelegenheiten nicht verlieren.
Wer den Strafprozess der alten Juden nach Form und Ordnung unseres heutigen Gerichtsverfahrens beurteilen wollte, würde irren. Bei uns kann ein Strafprozess auch ohne Klage der Geschädigten oder privater Personen beginnen, nämlich durch die Polizei- oder Gerichtsgewalt selbst.
Bei den alten Juden gab es das nicht. Welchen der in der Bibel erwähnten Gerichtsprozesse wir auch nehmen, niemals begann er durch die Gerichtsgewalt selbst.
So führen Vater und Mutter ihren widerspenstigen Sohn selbst zum Stadttor. Dort war in den ältesten Zeiten des geschichtlichen Lebens der Juden der Ort, an dem das Gericht der Ältesten gehalten wurde. Der Prozess beginnt unmittelbar mit der öffentlichen Klage der Eltern (Dtn 21,18-20).
Das Gericht über Susanna wird durch jene beiden Ältesten erregt und begonnen, die sich fälschlich als Zeugen ihres Verbrechens ausgeben (Dan 13,28-40). Dasselbe sehen wir im Prozess gegen Nabot (1 Kön 21,13-14) und in anderen biblischen Verfahren, etwa Jer 26,7-11.
Der althebräische Strafprozess konnte also nur aufgrund der Klage von Zeugen eröffnet werden. Sie, nicht die Obrigkeit, traten auch vor Gericht als Ankläger auf.
Diese Ordnung des gewöhnlichen althebräischen Gerichtsverfahrens lässt uns erwarten, dass sich beim Hohenpriester Annas eine ähnliche Szene wiederholt. Zeugen müssten gegen den Herrn Jesus Christus auftreten und Seine Schuld erklären.
Doch nichts dergleichen sehen wir hier. Die Hohenpriester, die eine so rasche Erfüllung ihrer bösen Träume nicht erwartet hatten und durch das Angebot des Judas überrascht wurden, hatten noch keine Zeugen finden und vorbereiten können.
Ihr Fehlen beunruhigt den Vertreter der Rechtspflege jedoch nicht. Wahrscheinlich hoffte der Hohepriester, in den Worten des Angeklagten selbst wenn nicht eine Grundlage, so doch wenigstens irgendeinen Anlass zur Anklage zu finden.
Darum wendet er sich unmittelbar an Ihn mit eigenen Fragen über Seine Lehre und über Seine Jünger (Joh 18,19).