Dies gilt auch dann, wenn diese Meinungen nicht erhaben erscheinen. Als Beispiel nimmt der Apostel gleichsam die Ansichten über den Genuss verschiedener Speisen. Darin wichen die römischen Christen wahrscheinlich besonders voneinander ab.
Die aus den Hebräern stammenden Christen konnten an der Unterscheidung reiner und unreiner Speisen festhalten, sowie an dem, was je nach Tagen erlaubt oder unerlaubt war. Die Christen aus den Heiden hingegen konnten diese Unterscheidungen nicht halten.
Da er dies als eine Sache betrachtet, in der unterschiedliche Meinungen möglich sind, rät er vor allem, anderen in dieser Frage mit Duldsamkeit zu begegnen. Denn er findet, dass sowohl die Essenden als auch die Nichtessenden von Gott gleichermaßen angenommen sind.
Zudem können die einen nach dem Zustand ihrer Gesundheit nur Kräuter essen, die anderen aber auch Fleisch. Daher gibt es keinerlei Grundlage für gegenseitige Verurteilungen. Selbst wenn es irgendeinen Grund zur Verurteilung gäbe, soll der Christ, da er von Gott nicht zu diesem Gericht bevollmächtigt ist, dennoch nicht verurteilen.
Die Hauptsache aber ist: Dies war damals eine Sache, in der die größte Freiheit zugelassen werden musste. Darum rät der Apostel zum Schluss jedem, in dieser Sache nach der Überlegung seines Verstandes zu handeln.
Nach den Worten des heiligen Johannes Chrysostomus »beobachteten viele von den gläubig gewordenen Juden auch nach der Annahme des Glaubens eine strenge Unterscheidung in der Speise, da ihr Gewissen vom Gesetz gebunden war. Denn sie wagten es nicht, vom Gesetz abzuweichen.
Damit sie nicht wegen bloßer Enthaltung vom Schweinefleisch Tadel auf sich zögen, begannen sie, sich von allem Fleisch zu enthalten und nur Gemüse zu essen. Sie taten dies unter dem Vorwand, das Fasten zu beobachten, nicht aber die jüdische gesetzliche Speiseunterscheidung.
Andererseits gab es auch im Glauben Vollkommenere. Diese beobachteten selbst keinerlei solche Unterscheidung in der Speise, belasteten aber die, welche sie beobachteten, und betrübten sie mit ihren Vorwürfen und Zurechtweisungen. Sie stürzten sie sogar in Mutlosigkeit.«
Zu den Worten des fünften Verses bemerkt er dann: »Hier deutet der Apostel, wie ich meine, leicht auch auf das Fasten hin. Wahrscheinlich verurteilten einige von denen, die ständig fasteten, die Nichtfastenden, und umgekehrt.
Oder vielleicht gab es unter denen, die Speisen unterschieden, auch solche, die an bestimmten Tagen die Unterscheidung beobachteten, an anderen aber nicht.«
»Doch die Kraft der apostolischen Rede liegt nicht darin«, wie der hochgeweihte Theophan schreibt, »sondern in dem Grundsatz, der dabei hinsichtlich gleichgültiger Werke und Dinge ausgesprochen wird: Jeder handle nach seinem Gewissen.
Was durch ein Gebot bestimmt und was durch ein Dogma festgesetzt ist, daran halte fest und erfülle es unverzüglich. Anders verhält es sich bei gleichgültigen Werken und Dingen. Hier sollen deine Überzeugung und dein Gewissen bestimmen, wie zu handeln und wie zu denken ist.
Nur habe in allem die Ehre Gottes im Blick, nicht das Gefallen an dir selbst, weder an deinem Verstand noch an deinem Herzen.«
Darum sagt der Apostel weiter: Wer den Tag beachtet, beachtet ihn dem Herrn. Wer isst, isst dem Herrn. Damit lehrt er einerseits, alles zur Ehre Gottes zu tun. Andererseits lehrt er, wegen Verschiedenheit in gleichgültigen Werken nicht zu verurteilen.
Dies gilt umso mehr, da unbekannt ist, mit welchen Gedanken und Empfindungen die einen fasten und die anderen nicht fasten. Beachtenswert ist, dass die Worte des dritten Verses, »denn Gott hat ihn angenommen«, dem Anschein nach näher auf den Christen bezogen sind, der von Gott aus den Heiden angenommen wurde.
Sie können aber auch auf den Christen aus den Juden bezogen werden.