Erstens wird der Blinde zu den Pharisäern geführt und vor die Versammlung gestellt (V. 14). Das konnte im gewöhnlichen Ablauf der Dinge an einem Sabbat nicht geschehen.
Zweitens sehen wir aus den Versen 7 und 12, dass der sehend Gewordene entweder nicht zum Herrn zurückkehrte oder, wahrscheinlicher, Ihn nicht fand, falls er gekommen war, um Ihm zu danken.
Denn auf die Frage: „Wo ist Er?“, antwortet der sehend Gewordene: „Ich weiß es nicht.“ Daraus folgt, dass er am Sabbat, dem Tag seiner Heilung, den Herrn nicht sah.
Andernfalls hätte er Ihn im Tempel gewiss erkannt, als der Herr selbst ihn aufsuchte (V. 35).
Die ganze Erzählung davon, wie der Blindgeborene dasaß und Almosen erbat, wie die Nachbarn ihn ausfragten, wie man ihn zu den Pharisäern führte und wie der sehend Gewordene vor der Versammlung antwortete, ist offenbar von einem Augenzeugen der Ereignisse aufgezeichnet.
Dieser erhielt all diese Nachrichten teils aus dem Munde des Geheilten, teils sah und hörte er alles persönlich. Dieser Augenzeuge war gewiss der Evangelist Johannes.
Wahrscheinlich sprach er selbst mit dem sehend Gewordenen, nachdem der Herr ihn im Tempel gefunden hatte, er vor dem Herrn niederfiel und Ihn als den Christus bekannte (V. 38).
Hinzugefügt sei, dass die Nachbarn den sehend Gewordenen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vor das oberste Gericht, den Synedrion, führten, sondern in die Synagoge.
Diese war, unabhängig von ihrer Bedeutung als religiöse Versammlung, auch mit einer gewissen richterlichen Gewalt bei Verstößen gegen religiöse Bräuche und Satzungen ausgestattet.
Weiter unten beschließt dieselbe Synagoge die Ausstoßung des sehend Gewordenen, das heißt seine Exkommunikation. Vgl. V. 34 dieses Kapitels mit V. 22 desselben Kapitels und Joh 12,42.