4. Mose (Numeri) 35,30Bedeutung und Auslegung der Kirchenväter
Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagenüber eine Seele zum Tode.
כָּל־מַ֨כֵּה־נֶ֔פֶשׁ לְפִ֣י עֵדִ֔ים יִרְצַ֖ח אֶת־הָרֹצֵ֑חַ וְעֵ֣ד אֶחָ֔ד לֹא־יַעֲנֶ֥ה בְנֶ֖פֶשׁ לָמֽוּת׃
Die Kirchenväter zu diesem Vers
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Querverweise
Stellen, die mit diesem Vers gelesen werden.
- Hebr 10,28Wenn jemand das Gesetz Mose's bricht, der muß sterben ohne Barmherzigkeit durch zwei oder drei Zeugen.
- Mt 18,16Hört er dich nicht, so nimm noch einen oder zwei zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund.
- 5 Mose 19,15Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftretenüber irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
- 2 Kor 13,1Komme ich zum drittenmal zu euch, so soll in zweier oder dreier Zeugen Mund bestehen allerlei Sache.
- Joh 8,17Auch steht in eurem Gesetz geschrieben, daß zweier Menschen Zeugnis wahr sei.
- Joh 8,18Ich bin's, der ich von mir selbst zeuge; und der Vater, der mich gesandt hat, zeugt auch von mir.
- 1 Tim 5,19Wider einenÄltesten nimm keine Klage an ohne zwei oder drei Zeugen.
- Offb 11,3Und ich will meinen zwei Zeugen geben, daß sie weissagen tausendzweihundertundsechzig Tage, angetan mit Säcken.