„Sieh“, sagt der heilige Johannes Chrysostomus, „wie sie nicht nachlassen, sondern trotz zahlloser Hindernisse kommen, um auch hier beschämt zu werden.“
„Welch eine Erniedrigung des Synedriums und welche Bosheit und welcher Hass gegen Paulus! Bevollmächtigte des Synedriums ziehen mit dem amtierenden Hohenpriester an der Spitze auf Befehl des römischen Tribuns auf eine nicht nahe Reise. Sie tun dies nur, um den ihnen verhassten Menschen auf irgendeine Weise zu vernichten.“
Der Verlauf des gerichtlichen Verfahrens gegen den Apostel Paulus, wie er in der Apostelgeschichte dargestellt wird, stimmt völlig mit der damaligen Ordnung des römischen Gerichtsverfahrens überein. Es beginnt mit dem Elogium, das heißt mit der Darlegung der strafrechtlichen Anklage, die bei der Übergabe von Gefangenen an den höheren Richter vorgelegt wurde.
Ein solches Elogium war der Brief des Claudius Lysias an den Prokurator Felix. Der römische Richter musste die Sache spätestens binnen drei Tagen prüfen. In diesem Fall verzögerte sich die Sache jedoch durch die verspätete Ankunft der Ankläger. Im Namen der Ankläger sprach der amtliche Anwalt, der auf Griechisch rhetor heißt.