Die Richter des heiligen Stephanus bemühten sich zuerst, die letzten Worte seiner ergreifenden Rede durch Geschrei zu übertönen. Sie hielten sich sogar die Ohren zu, um vorgeblich seine vermeintliche Lästerung nicht zu hören, die sie angeblich hätte beflecken können.
Danach stürzten sie einmütig auf ihn los, weil sie ihn töten wollten. Bald aber begriffen sie, dass es sündhaft sei, den Mord hier zu vollbringen, anderswo jedoch nicht. Dabei war der Geschlagene überall rein, unbefleckt und heilig, wie sie, die Mörder des Unschuldigen, überall sündig waren.
Außerdem waren sie auch vor der römischen Regierung schuldig. Diese gestattete ihnen nicht, jemanden ohne ihre Erlaubnis dem Tod zu übergeben (vgl. Mt 27,2; Joh 18,31).
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Die Willkür der Eiferer war so stark und wahnsinnig, dass sie den heiligen Stephanus sofort an einen Ort schleppten, der ihnen für den Mord geeignet schien.
Die höchste römische Obrigkeit befand sich offenbar in der Person des Prokurators und seiner Umgebung in Caesarea Stratonis. Die übrigen kleineren Behörden wagten entweder nicht, für den Unschuldigen einzutreten, oder wussten von all dem gar nichts, weil es rasch geschah.
Doch das Urteil war offenbar gemäß der Meinung der Mitglieder des Synedriums über die vermeintliche Schuld des heiligen Stephanus gefällt worden. Es ging also um Gotteslästerung, die nach dem Gesetz durch Steinigung bestraft wurde (vgl. Dtn 17,7).
So waren die Mitglieder des Synedriums sowohl die ersten, die sich mit mörderischen Absichten auf den heiligen Stephanus stürzten, als auch die Hauptschuldigen an der grausamen Eigenmacht des Volksgesindels und der ausgesuchten Eiferer gegen ihn.