Da wenden sich diese überaus frechen Ankläger einer anderen Beschuldigung zu. Es gebe, behaupten sie, ein Gesetz, das den Erlöser zum Tod verurteile. Welches Gesetz ist dies? Jenes, das den Gotteslästerern Strafe androht. In dem sogenannten Buch Levitikus steht nämlich geschrieben, dass gewisse Männer aus den Juden im Lager stritten (Lev 24,10). Von ihnen erwähnte, wie es heißt, einer den Namen Gottes, fluchte und lästerte. Darauf wird der Tod und eine harte Strafe für die gottlose Zunge festgesetzt. Denn Gott spricht deutlich: „Ein Mensch, der Gott flucht, lädt Sünde auf sich. Wer den Namen des Herrn nennt, soll des Todes sterben. Die ganze Gemeinde Israels soll ihn steinigen, sei er Fremdling oder Einheimischer. Weil er den Namen des Herrn ausgesprochen hat, soll er sterben“ (Lev 24,15-16).
Vielleicht wird aber jemand zweifeln und dagegen einwenden: Was sagt das Gesetz hier, und worauf will es hinweisen? Der Tod wird dem an der Lästerung Gottes Schuldigen keineswegs wider die Gerechtigkeit bestimmt. Vielmehr wird er sehr gerecht dieser Strafe unterworfen. Warum aber bleibt auch der nicht frei von Sünde, der einen der fälschlich so genannten Götter lästert? Denn es heißt: Wenn jemand Gott flucht, lädt er Sünde auf sich (Lev 24,15).
Der Gesetzgeber ist vorausschauend. Denn die Schmähung auch der nicht wahren oder nicht von Natur seienden Götter dient gleichsam als Übung und Weg, der uns zur Lästerung auch gegen den wahren Gott von Natur führt. Darum verbietet er dies auch mit anderen Worten und sagt: „Die Götter sollst du nicht schmähen“ (Ex 22,28). Er meinte, dass der Name der Gottheit, auch wenn er bei jemandem fälschlich vorhanden ist, auf die ihm angemessene Weise geehrt und verherrlicht werden müsse. Das Gesetz befahl uns gewiss keineswegs, falschen Göttern irgendeine Verehrung zu erweisen. Es lehrt aber, den Namen der Gottheit als verehrungswürdig zu achten, selbst wenn er von jemandem geraubt wurde.
Weil es also anordnet, den der Gotteslästerung Angeklagten dem Tod zu übergeben, sagen sie, der Herr unterliege der Strafe. Denn Er habe „Sich zum Sohn Gottes gemacht“. Hier müssen wir uns wieder daran erinnern, wo und wie dies über Christus gesagt wurde.
Einst heilte Er am Teich, der Schafteich genannt wurde, an einem Sabbat einen Gelähmten von langwieriger und schwerer Krankheit. Statt einen solchen Wundertäter gebührend zu bewundern, nahmen sie wieder Anstoß und klagten Ihn wegen Gesetzesübertretung um des Sabbats willen an. Doch auch damals verteidigte Sich Christus so: „Mein Vater wirkt bis jetzt, und Ich wirke.“ Danach fügt der Evangelist hinzu: „Darum verfolgten die Juden Ihn, weil Er nicht nur den Sabbat brach, sondern auch Gott Seinen eigenen Vater nannte und Sich Gott gleich machte“ (Joh 5,17-18).
Die Juden nahmen also daran Anstoß, dass Christus den Herrn über alles Seinen Vater nannte. Darauf antwortete Er ihnen mit überaus sanfter Rede und sprach: „Steht nicht in eurem Gesetz geschrieben: Ich habe gesagt: Ihr seid Götter und alle Söhne des Höchsten? Wenn Er jene Götter nannte, an die das Wort Gottes erging, und die Schrift nicht aufgehoben werden kann, wie sagt ihr dann von Dem, den der Vater geheiligt und in die Welt gesandt hat: Du lästerst Gott, weil Ich gesagt habe: Ich bin Gottes Sohn?“ (Joh 10,34-36).
Doch an nichts davon erinnert sich das jüdische Volk. Es macht die Wahrheit der Wahrheit zur Schuld. Weil Christus sagte, dass Er es von Natur ist, behaupten sie gerade deshalb, Er müsse sterben. Hierfür will ich die Stimme des Propheten gebrauchen: „Wie könnt ihr sagen: Wir sind weise, und das Gesetz des Herrn ist bei uns?“ (Jer 8,8).
Hätten sie nicht durch sorgfältige Untersuchung zuerst erkennen müssen, wer Christus ist und woher Er kommt? Wenn Er sich als Lügner erwiesen hätte, dann hätten sie Ihn mit voller Gerechtigkeit der Strafe unterwerfen dürfen. Oder sie hätten Den anbeten müssen, der die Wahrheit sagte. Warum verlasst ihr also die Prüfung und die Gewissheit aus den Heiligen Schriften? Warum wendet ihr euch allein der Anklage zu und macht die Wahrheit zum Vorwand der Beschuldigung?
Die zu Pilatus sagten, Er habe „Sich zum Sohn Gottes gemacht“, hätten ihm auch die Werke der Gottheit zeigen müssen. Sie hätten die Größe Seiner Wunder darlegen sollen. Danach hätten sie rufen müssen, dass ein vier Tage Toter durch ein einziges Wort des Erlösers wieder zum Leben zurückkehrte (Joh 11,39). Sie hätten den einzigen Sohn der Witwe und die Tochter des Synagogenvorstehers vorführen müssen. Sie hätten auch jene göttliche Stimme in Erinnerung rufen sollen, bei der Auferweckung des Sohnes der Witwe: „Jüngling, Ich sage dir, steh auf!“ (Lk 7,14), und bei der Auferweckung des Mädchens: „Mädchen, steh auf!“ (Lk 8,54).
Dabei hätten sie bekannt machen müssen, dass Er den Blinden das Augenlicht gab und den Aussätzigen Reinigung. Außerdem hätten sie sagen sollen, dass Er durch einen einzigen Befehl die Erregung des wilden Meeres und das Toben starker Winde stillte. Auch anderes, was Christus vollbracht hatte, hätten sie nennen müssen. Doch dies begraben sie in undankbarem Schweigen. Arglistig übergehen sie, was in Ihm Gott erkennen ließ, und wenden sich allein falschen Beweisen zu.
Einem Fremden, der die göttliche Schrift ganz und gar nicht kannte und in Jesus nur einen Menschen sah, schreien sie Elenden zu: „Er hat Sich zum Sohn Gottes gemacht.“ Doch die gottinspirierte Schrift verkündete. Dass das Wort Gottes einst in Menschengestalt in die Welt kommen müsse: „Siehe, die Jungfrau wird empfangen und einen Sohn gebären, und man wird Seinen Namen Emmanuel nennen“, was übersetzt heißt: „Gott mit uns“ (Jes 7,14; vgl. Mt 1,23). Was aber von der Jungfrau geboren wurde, was konnte es anderes sein als ein uns ähnlicher Mensch hinsichtlich Gestalt und Natur des Leibes? Denn Er war zugleich Mensch und wahrhaft Gott.