Wlastow G.K.
Die Stellen 20, 21, 26, 27 und 32, die von Sklaven sprechen, beziehen sich nach Auffassung der rabbinischen Gelehrten und jüdischen Autoritäten auf nichthebräische Sklaven, da der hebräische Sklave sämtliche Rechte eines Hebräers genoss. In Levitikus 25, 39 wird sogar erläutert: "Du sollst ihm nicht die Arbeit eines Sklaven auferlegen; er soll bei dir sein wie ein Mietling, wie ein Siedler." In Vers 20 wird nicht konkretisiert, welche Strafe einem Herrn drohte, der im Zorn einen Sklaven tötete; wohl könnte die Entscheidung dazu dem Richter überlassen worden sein. Bemerkenswert ist jedoch, dass es im antiken Recht eine Strafe für den Tod eines Sklaven gab, während im damaligen Rom ein Herr einen Sklaven ohne Konsequenzen töten konnte, sogar wenn dieser ein geborener Römer war. Vers 21 spiegelt in abgeschwächter Form die allgemeine Auffassung über Sklaven in der antiken Welt wider. Das Volk Israel war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Lage, die höheren Wahrheiten und Gesetze vollständig zu erfassen.