Bei heidnischen Opferhandlungen wurden jene Teile des Fleisches der Opfertiere, die nach dem Opfer übrig blieben und nicht den Priestern als ihnen bestimmte Anteile zufielen, von den Opfernden und den zum Opfer Geladenen gegessen.
Dies geschah entweder dort bei den Tempeln und Götzen, bei den veranstalteten Mahlzeiten, oder in den Häusern. Oder das Fleisch wurde auf den Märkten verkauft, vgl. 1 Kor 8.
Jakobus spricht die Forderung aus, dass die sich aus den Heiden Bekehrenden sich des Genusses dieses Götzenopferfleisches enthalten. Sie sollen also nicht auf Einladung heidnischer Bekannter oder Verwandter zu solchen Mahlzeiten gehen.
Auch sollen sie es nicht auf den Märkten kaufen, selbst wenn dies manche Bequemlichkeit und manchen Vorteil böte. Der Gebrauch von Götzenopferfleisch war den Juden auch durch das Gesetz des Mose verboten, Ex 34,15.
Zweitens sollen sie sich der Unzucht enthalten. Da später dasselbe Wort gebraucht wird, Vers 29, muss man es im eigentlichen Sinn nehmen und körperliche Sinnlichkeit in allen ihren Arten und Formen darunter verstehen.
Diese Sünde widerspricht dem Geist der heiligen Gesetze, des mosaischen und des christlichen, vgl. 1 Kor 6,13-18. Zugleich war gerade diese Sünde in der heidnischen griechisch-römischen Welt am weitesten verbreitet und wurde kaum als Laster betrachtet.
Drittens sollen sie sich des Erstickten enthalten, das heißt des Genusses des Fleisches eines Tieres, das durch Erwürgen getötet wurde. In ihm blieb folglich das Blut, es wurde nicht ausgelassen, vgl. Lev 17,13-14; Dtn 12,16; Dtn 12,23.
Viertens sollen sie sich des Blutes enthalten, also des Genusses von Blut irgendwelcher Tiere, Lev 3,17; Lev 7,26; Lev 17,10; Lev 19,26; Dtn 12,16; Dtn 23,15; Dtn 23,23.
Die Gesetze des Mose darüber waren so streng, dass derjenige, der Blut oder Ersticktes aß, aus dem Volk ausgerottet werden sollte, wer er auch sei, geborener Jude oder Fremdling, Lev 17,10-14.
Wenn die zum Christentum sich bekehrenden Heiden sich all dessen nicht enthielten, hätte dies unter den Juden äußersten Abscheu gegen sie gesät. Es hätte Anlass zu Unruhen, Ärgernissen und mancherlei Unordnung gegeben.
„Obwohl dies leibliche Dinge betrifft, ist es notwendig, sich ihrer zu enthalten, weil sie großes Übel hervorbrachten“, sagt Chrysostomus, vgl. Theophylakt.
„Dass sie anderen nicht tun, was sie sich selbst nicht wünschen.“ Dieser Ausspruch steht nur in wenigen alten Handschriften, sowohl an dieser Stelle als auch in Vers 29.
Er wird später auch nicht erwähnt, als Jakobus und die Presbyter von Jerusalem Paulus bei seinem letzten Aufenthalt in Jerusalem an den Beschluss des Apostelkonzils darüber erinnerten, Apg 21,25.
Der heilige Chrysostomus las ihn nicht. Er zielt ebenfalls auf die Befriedung aller Missverständnisse zwischen den sich zu Christus Bekehrenden aus Juden und Heiden und beruht auf dem Wort des Herrn selbst, Mt 7,12; Lk 6,31.