Johannes Chrysostomus
Sieh, welche Rechtfertigung des Paulus der Statthalter ausspricht: „Er selbst hat das Gericht des Augustus verlangt. Ich habe nichts Gewisses über ihn an den Kaiser zu schreiben.“
So schreibt Festus, und die Grausamkeit der Juden wird offenbar. Wenn der Statthalter dies sagt, kann man ihn nicht verdächtigen. Er spricht so, dass auch von ihm her die Juden verurteilt werden.
Wenn aber alle sie verurteilt haben, dann straft auch Gott. Sieh: Lysias verurteilte sie, Felix verurteilte sie, Festus verurteilte sie, obwohl sie ihnen gefällig waren. Agrippa verurteilte sie. Und was noch? Auch die Pharisäer verurteilten sie.
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Wie er verurteilte, höre aus seinen Worten: „Er hat nichts getan, was des Todes würdig wäre.“ Sie brachten zwar Anklagen vor, konnten ihn aber nicht überführen. Verleumdung und Frechheit brachten Verdächtigungen gegen ihn vor, die Untersuchung aber zeigte nichts.
Welch eine Fülle von Rechtfertigungen! Nach mehrfacher Untersuchung findet der Statthalter nichts, dessen er ihn anklagen könnte. Jene aber sagten, er sei des Todes würdig.
Darum sagte er: „Ich habe gefunden, dass er nichts getan hat, was des Todes würdig wäre.“ Und er fügt hinzu: „Ich habe nichts Gewisses über ihn an den Kaiser zu schreiben.“ Auch dies beweist die Unschuld des Paulus: Der Richter hat nichts über ihn zu sagen.