Nach dem Tod Herodes des Großen, des ersten Fremden auf dem Thron Davids, teilten drei seiner Söhne Palästina unter sich auf. Herodes Antipas erhielt Galiläa und Peräa. Das Gebiet jenseits des Jordan fiel an Philippus. Archelaus wurde Herrscher über Judäa, Idumäa und Samaria.
Als Herodes starb, träumte er davon, Begründer einer jüdischen Dynastie zu werden. Darum vermachte er Archelaus seinen Königstitel. Doch dieses Testament erhielt keine Bestätigung durch den römischen Kaiser. Augustus verweigerte Archelaus diesen Titel, bis er seine Treue gegen Rom und seine Fähigkeit zur Regierung des Volkes bewiesen hätte.
Mit dem Titel eines Ethnarchen regierte Archelaus neun Jahre lang Judäa. Dann erregte er durch seine Unfähigkeit, die aufrührerischen Elemente im Land zu zügeln, den Unwillen des Kaisers und wurde nach Gallien verbannt. Seine Besitzungen wurden inzwischen in eine römische Provinz verwandelt und der syrischen Präfektur angeschlossen.
Nun regierte Jerusalem nicht mehr ein König aus dem Haus Davids oder aus dem Palast des Herodes auf dem Zionsberg. Es regierte ein von Rom eingesetzter Statthalter. Er stand mit der Metropole durch den Verwalter Syriens in Verbindung, der den Titel legatus Caesaris trug und in Antiochien wohnte.
Die Römer ließen den Juden ihr heimisches oberstes Gericht, den Synedrion, beschränkten aber seine richterlichen Vollmachten. Der von ihnen eingesetzte Herrscher Judäas war procurator cum potestate. Er besaß die zivile, richterliche und militärische Gewalt.
Darum begegnen bei zeitgenössischen Schriftstellern solche Titel des Prokurators von Judäa wie ἡγεμών, ἐπίτροπος und ἐπιμελητής. Nach der Kraft seiner Vollmachten konnte er auch praefectus genannt werden.
Er befehligte die in Judäa, Samaria und Idumäa stationierten Truppen. Er sorgte für die Finanzen dieser Gebiete. Er sprach Recht in jenen Fällen, die die dem Synedrion belassene Gewalt überschritten.
Dazu gehörten unter anderem die Prüfung, Bestätigung oder Aufhebung der vom Synedrion verhängten Todesurteile. Sein gewöhnlicher Aufenthaltsort war Cäsarea. Herodes der Große hatte diese Stadt zu Ehren des Augustus so genannt. Ihr starker Turm, auf dem westlichsten Felsen über dem Mittelmeer erbaut, gab ihr den anderen Namen Caesarea Stratonis.
An den großen jüdischen Festen kam der Prokurator jedoch nach Jerusalem. Dort war seine Anwesenheit wegen möglicher Unruhen bei großem Volksandrang notwendig.
Diese politische Ordnung Judäas, die sich in den ersten Jahren des irdischen Lebens des Herrn Jesus Christus herausgebildet hatte, blieb auch im Jahr Seines Todes unverändert. Nur hatten einander fünf Prokuratoren abgelöst. Herrscher Judäas war nun Pontius Pilatus, der Nachfolger des Valerius Gratus.
Zeit und Ort seiner Geburt sowie die Umstände seines Lebens vor seinem Amtsantritt sind unbekannt. Von ihm heißt es bei Calmet: Pontius Pilatus, cujus genus et patria latent, quamvis Romanus vel saltem Italus vulgo credatur.
Ohne Zweifel hatte Pilatus in der eigentlichen römischen Geschichte keine besondere Bedeutung. Sein Name begegnet nur neben dem Namen Judäas. Dennoch muss die Familie der Pontier in Rom Ansehen genossen haben. Sie gab dem römischen Staat mehr als einen Senator und Volkstribunen.
Bekannt ist L. Pontius Aquila, ein Freund Ciceros und einer der Mörder Cäsars. Zu diesem alten samnitischen Geschlecht gehörte auch der Richter des Herrn Jesus Christus.
Der Beginn seiner zehnjährigen Regierung über Judäa fällt in das Jahr 26 nach Christi Geburt. Sein Vorgänger Valerius Gratus wurde wohl im zweiten Jahr der Regierung des Tiberius, also 15 nach Christi Geburt, als Herrscher Judäas entsandt. Er versah dieses Amt elf Jahre lang.
Damit stimmt auch das Datum des Eusebius ganz überein. Er setzt die Ankunft des Pilatus in Judäa in das zwölfte Jahr der Regierung des Tiberius, also in das Jahr 26 nach Christi Geburt.
Es war die Zeit, in der unter den Juden jene Unzufriedenheit mit der römischen Herrschaft ihre äußerste Entwicklung erreichte. Aus ihr gingen alle späteren Unruhen und Kriege hervor, die mit der Zerstörung Jerusalems endeten.
Unter dem Einfluss der ringsum lastenden Unglücke erwachten im Volk, dem Erwählten Jahwes, mit besonderer Kraft die Erinnerung an frühere Größe und früheres Glück. Ebenso erwachte die Hoffnung auf eine noch größere Zukunft nach der göttlichen Befreiung von der Fremdherrschaft.
Daraus entsprangen auf der einen Seite der Eifer in der Erfüllung aller Vorschriften des mosaischen Gesetzes und auf der anderen Seite der Hass gegen die Römer, die Unterdrücker. Wo diese fremden Räuber der Freiheit es wagten, in das religiöse Leben des Juden einzugreifen und es irgendwie zu verletzen, überschritt dieser Hass alle Grenzen.
So wird verständlich, wie schwer und schwierig die Stellung des römischen Statthalters in Judäa damals war. Nur ein richtiges Verständnis des Charakters der jüdischen Nationalität überhaupt und ihrer gegenwärtigen Stimmung im Besonderen konnte den römischen Prokuratoren teilweise helfen.
Sie mussten verstehen, wovon dieses versklavte und bedrückte Volk damals lebte. Leider strebten sie nicht nur nicht danach. Im Gegenteil nährten sie gegen das unterworfene Volk nur Verachtung und Hass.
Der fünfte Prokurator bildete darin keine Ausnahme. Zur Charakterisierung der Persönlichkeit des Pilatus genügte es zu sagen, dass er auf seinem Posten als Herrscher Judäas das Geschöpf jenes listigen und tückischen Sejanus war. Dieser ließ in Rom den Kaiser und den Senat erzittern.
Tatsächlich kennzeichnen „Bestechlichkeit, Gewalttaten, Raub, häufige Hinrichtungen ohne gerichtliche Untersuchung, endlose und schreckliche Grausamkeiten“ seine Regierung, nach dem Zeugnis Philos. Diese Ausdrücke gehören nicht Philo selbst, sondern Agrippa I., dessen Brief Philo mitteilt.
So skeptisch wir diese Charakteristik des Pilatus aus dem Mund eines Gegners auch aufnehmen mögen, ihre Richtigkeit wird durch wirkliche Tatsachen aus der Geschichte des Prokuratorats des Richters des Herrn Jesus Christus bestätigt.
Pilatus war listig, gefällig gegen Mächtige und bis zur Blutgier grausam. Doch im entscheidenden Augenblick war er der unentschlossenste und schwankendste Mensch. Er gehörte zu jenen Naturen, die ihren Plan fest verfolgen, aber nicht die Beharrlichkeit besitzen, ihn bis ans Ende durchzuführen.
Kaum hatte er sein Amt angetreten, befahl er seinen Soldaten, nachts von Cäsarea nach Jerusalem jene kleinen Bildnisse des Kaisers zu bringen, die an den Feldzeichen seiner Legionen befestigt waren. Diese Tat berührte die empfindlichste Seite der jüdischen Nationalität, ihren Abscheu vor allen heiligen Bildern der Heiden.
Die Juden sahen darin eine gesetzwidrige Verletzung ihrer religiösen Vorrechte und eine heidnische Entweihung der heiligen Stadt. Sie begaben sich nach Cäsarea und belagerten dort sechs Tage lang den Prokurator. Mit stürmischen Drohungen und sanften Bitten drängten sie ihn, die Bilder aus Jerusalem zu entfernen.
Am siebten Tag verlor Pilatus die Geduld. Er befahl den Soldaten, die Aufrührer zu umringen, und drohte ihnen mit sofortigem Tod, falls sie nicht ruhig nach Hause gingen. Doch die Juden warfen sich auf die Erde, entblößten ihre Nacken und erklärten fest, sie wollten lieber sterben, als die Beleidigung ihres Gesetzes zulassen.
Diese Beharrlichkeit zwang den Prokurator, von seiner Entscheidung abzugehen. Auf seinen Befehl wurden die Bilder nach Cäsarea zurückgebracht. Diese Begebenheit zeigt schon in ihrem Anfang deutlich, wie wenig Pilatus das Volk verstand, das seiner Verwaltung übergeben war.
Zugleich wurde sie für die Juden zum Prüfstein. Sie bildeten sich nun eine zutreffende Vorstellung von der Unentschlossenheit und Nachgiebigkeit ihres neuen Herrschers in äußersten Fällen.
Außer dieser Begebenheit erzählt Josephus Flavius noch von einem Aufruhr der Juden wegen des von Pilatus begonnenen Baus einer neuen Wasserleitung. Philo berichtet von einem dritten Aufruhr wegen vergoldeter Schilde, die dem Tiberius geweiht waren und die der Prokurator im Palast des Herodes in Jerusalem aufgestellt hatte. Vgl. auch Lk 13,1.
Alle diese Tatsachen bestätigen das oben angeführte Zeugnis Philos über die Persönlichkeit des fünften Prokurators. Sie zeigen sehr klar, wie wenig Pilatus in Judäa an seinem Platz war.
Im Jahr des Todes des Herrn Jesus Christus kam Pilatus, wie in den früheren Jahren seines Prokuratorats, zum Paschafest nach Jerusalem. Wo richtete er diesmal seine Residenz ein? Die Frage nach dem Ort des Prätoriums des Pilatus am Tag des Gerichts über den Herrn Jesus Christus ist für unsere Untersuchung so wichtig, dass wir etwas ausführlicher bei ihr verweilen müssen.
Im nordwestlichen Winkel des alten Zion, der Oberstadt, stand in den Tagen des irdischen Lebens des Erlösers das prächtigste Gebäude Jerusalems. Es erhob sich an der Stelle, wo einst der Palast des königlichen Propheten David geglänzt hatte.
Viel Energie und Geschmack wandte Herodes der Große, der leidenschaftliche Verehrer der griechischen Architektur, beim Bau dieses Gebäudes auf. Er setzte alles ein, was Judäa und die benachbarten Gebiete nur geben konnten. Der Palast seines Namens übertraf nach Josephus Flavius durch seine Schönheit jede Beschreibung.
Eine runde Mauer von dreißig Ellen Höhe, mit schönen Türmen in gleichen Abständen, umgab den äußeren Bereich des Palastes. Nur auf der Nordseite gab es solche Türme nicht. Dort erhoben sich die drei mächtigen Türme Hippikus, Phasael und Mariamne. Sie verstärkten die hier verlaufende Nordmauer der Oberstadt.
Hier bezauberten liebliche Haine mit ehernen Statuen an den Brunnen und Türmen für zahme Tauben den Besucher durch das Bild üppiger Natur mitten in der heißen Stadt. Mannigfaltige Marmorsäulen verbanden sich zu anmutigen Peristylen und majestätischen Portiken. Sie öffneten den Eingang in das Innere des Palastes.
Dort gab es in Überfluss alles, was der Geschmack Roms und Antiochiens erdenken konnte. Schöne Decken, die durch die Länge der Balken und durch launenhafte, kunstvolle Schnitzerei erstaunten, mannigfaltiger Wandschmuck, Mosaikböden aus buntem Marmor, viele schöne Statuen in den Wandnischen sowie reiche Tischgeräte aus Silber und Gold gehörten zu den vielen Sälen dieses Palastes.
Sie waren je nach ihrer Bestimmung mit Luxus und Bequemlichkeit ausgestattet. Doch auch inmitten dieses allgemeinen Glanzes und dieser Pracht hoben sich noch zwei Säle heraus, das Caesarium und das Agrippium. Mit ihrer Herrlichkeit konnte nur der Tempel verglichen werden.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass dieser herrliche Palast Herodes des Großen, der nach dessen Verbannung noch Archelaus als Residenz diente, von den römischen Herrschern in Besitz genommen wurde. Eine solche Inbesitznahme war keine örtliche Ausnahmeerscheinung. Sie war etwas Gewöhnliches und ergab sich aus der fürstlichen Stellung des Statthalters.
Dieser nahm die alte Königsburg schon deshalb in Besitz, um als unmittelbarer Nachfolger seines Vorgängers zu erscheinen. So war es in Syrakus, in Karthago, in Alexandrien und in anderen Städten des Römischen Reiches, die vor ihrer Unterwerfung durch die Römer Residenz eigener Könige gewesen waren.
Ein Beispiel lässt sich in Ciceros Anklagen gegen das Verhalten des Verres anführen: illa domo praetoria, quae regis Hieronis fuit. Auch in Cäsarea Philippi sehen wir den Apostel Paulus unter dem Prokurator Felix in dem früheren herodianischen Prätorium bewacht, nicht in irgendeinem neuen Haus des Statthalters (Apg 23,35).
So war es gewiss auch in Jerusalem. Dort konnten die römischen Statthalter über die prächtigen Säle des Herodespalastes wie über ihr Eigentum verfügen. Sie konnten sie während ihrer Besuche in Jerusalem zur ständigen Residenz wählen und hier auch ihr Prätorium für alle Verfahren einrichten, die die richterlichen Vollmachten des großen Synedrions überschritten.
Der Palast mit seinen zahlreichen Gemächern und Höfen bot dafür ohne Zweifel volle Bequemlichkeit. Doch die Frage, die uns interessiert, lässt sich nicht so leicht entscheiden. In Jerusalem gab es nicht nur einen Palast, sondern drei, und alle wurden Eigentum der Römer.