Von unseren Auslegern bezieht nur Ambrosiaster diese Beschwörung auf die Handauflegung. Alle übrigen beziehen sie auf das Gericht. Der heilige Chrysostomus sagt: „Nachdem er schlicht, ohne Beschwörung, von Bischöfen, Diakonen, Männern, Frauen, Witwen, Presbytern und allen übrigen gesprochen und gezeigt hatte, über wen sich die Vollmacht des Bischofs erstreckt, fügte er, als er vom Gericht zu reden begann, hinzu: Ich bezeuge vor Gott. Eine furchtbare Ermahnung spricht er aus. Er scheute sich nicht, dies zu sagen, obwohl Timotheus sein geliebtes Kind war. Er fürchtete gleichsam sogar von dessen Seite Nachlässigkeit. Wer aber von sich selbst zu sagen sich nicht schämte: Ich fürchte, dass ich, nachdem ich anderen gepredigt habe, selbst verwerflich werde (1 Kor 9,27), der konnte sich auch nicht schämen und nicht scheuen, dies Timotheus zu sagen. Er sagte gleichsam: Ich rufe Gott und Seinen Sohn und Seine Diener zu Zeugen dafür an, was ich dir geboten habe. Siehe, vor Ihnen gebiete ich dir. Er erschreckt Timotheus.“
Der Zusatz „und den auserwählten Engeln“ legt den Gedanken nahe, dass der heilige Paulus, indem er diese Beschwörung ausspricht, sich selbst mit dem heiligen Timotheus vor das furchtbare Gericht Gottes stellt. Dort werden, wie das Wort Gottes darstellt, sowohl der kommende Richter als auch Sein Thron von allen Engeln umgeben sein. Er spricht gleichsam zu ihm: Vor dem furchtbaren Gericht Gottes stehe ich, oder werde ich einst mit dir stehen. Hüte dich, das dir gegebene Gebot zu verachten.
„Er ruft den Vater und den Sohn und die Engel zu Zeugen dessen an, was er gesagt hat, damit er am kommenden Tag, wenn etwas gegen die Pflicht geschehen sollte, vor ihnen gerecht dastehe. Das heißt, er nimmt gleichsam jede Verantwortung von sich“ (heiliger Chrysostomus). „Auserwählt aber nennt er die Engel im Unterschied zu den Dämonen, die ebenfalls Engel sind, aber verworfene“ (seliger Theophylakt, Oikumenios).
„Damit du dies bewahrst.“ „Dies“ beziehen, wie bemerkt, unsere östlichen Ausleger auf das Gericht. Das Wort des heiligen Chrysostomus wurde angeführt. Hier ist auch das Wort des seligen Theodoret: „Zwei Gebote gibt er: nicht zu verurteilen, indem man sich allein auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen stützt, bevor man selbst geprüft hat. Und nach offenbaren Überführungen den Urteilsspruch nicht aus Mitleid mit dem Gerichteten aufzuschieben oder zu verbergen und dadurch die Gerechtigkeit zu verletzen. Damit dies streng bewahrt werde, ruft er Gott den Vater und den Herrn Jesus Christus mit den heiligen Engeln zu Zeugen. Neben Gott und Christus stellte der Apostel die Engel nicht als gleichgeehrt, sondern als Knechte. Ich bezeuge, sagt er, dir bei Gott und Seinem Sohn und bei Seinen Dienern.“
Ambrosiaster aber bezieht es auf die Handauflegung: „Einen Eid legt er vor Gott dem Vater und Christus, Seinem Sohn, und Seinen auserwählten Engeln auf, die der Herr im Evangelium heilig nennt (vgl. Mk 8,38). Diese Heiligen heißen auserwählt, weil es andere gibt, die verworfen sind. Sie sind nicht Gottes Engel, sondern des Teufels, da sie mit ihm im Abfall übereinstimmen. Unter Eid befiehlt der Apostel, das zu bewahren, was die Weihe zum Dienst in der Kirche betrifft. Er gebietet, dass hierbei nicht ohne vorherige strenge Prüfung gehandelt werde. Niemand soll leichtfertig einen kirchlichen Rang erhalten, bevor erforscht ist, wie sein Leben und seine Sitten beschaffen sind. Jeder soll erst dann zum Priester oder Diener der Kirche bestellt werden, wenn er dessen würdig erscheint. Falls er später tadelnswert erscheint, soll der Vorsteher des Volkes, der Bischof, nicht bereuen müssen, dass er nicht vollständig und bis zur Klarheit untersucht hat, was jener wert ist, und einen Nichtbewährten geweiht hat.“
„Ohne Vorurteil“, χωρις προκριματος, bedeutet: ohne Voreingenommenheit, ohne vorgefasste Meinung über den Angeklagten oder den zur Weihe Vorgesehenen, sei es zu seinen Gunsten oder gegen ihn. Eine solche Meinung entsteht ohne Prüfung aus bloßem Anschein oder Gerücht. Alles soll strenge Untersuchung bestimmen, die bis zur vollen Klarheit geführt wird. Dort, wenn es auf das Gericht bezogen wird, hinsichtlich der Sache des Gerichteten. Hier, wenn es auf die Weihe bezogen wird, hinsichtlich des Lebens und der Sitten des Erwählten.
„Nichts tuend nach Neigung.“ „Nach Neigung“, κατα προσκλισιν, bedeutet: sich auf die Seite eines Menschen neigen, nicht nach dem Wesen der Sache, sondern nach einem Gefühl, das von außen eingegeben ist, aus Parteilichkeit. Der Apostel verbietet dem Bischof also streng, aus Vorurteil oder Parteilichkeit zu handeln, ob er Gericht hält oder jemanden zur Handauflegung erwählt.
Der selige Theophylakt schreibt: „Sei gleichmäßig, ισος, also weder zu der einen noch zu der anderen Seite geneigt, gegenüber denen, über die beraten oder verhandelt wird. So soll es nicht zu προκριμα kommen, zu einer Entscheidung vor oder ohne Prüfung. Das heißt, niemand soll dich im Voraus einnehmen und dich, indem er dich vorher für sich gewinnt, allein deswegen dazu bringen, vor Beratung und Prüfung ein Urteil zu sprechen und eine Entscheidung festzusetzen. Tue nichts nach Neigung, κατα προσκλισιν, von κλινω, das heißt aus Parteilichkeit, indem du dich auf eine Seite neigst. Selbst wenn man mit η schriebe, προσκλησιν, bleibt der Gedanke derselbe. Es wäre dann gesagt: Eine Seite lädt dich ein, ihr zu helfen. Handle also nicht nach dieser Einladung, sondern nach Überlegung und Wahrheit.“
Oikumenios schreibt: „Der heilige Basilius liest in der Auslegung der Sprüche: μη κατα προσκλησιν, das heißt: nicht zu dem geneigt, was nicht recht ist, sondern ein rechtes Urteil sprechend. Er sagt nämlich so: nichts tuend nach Neigung, sondern rechte und unverkehrte Urteile sprechend.“