Wer also der Gesinnung nach demütig ist, sieht den großen Balken in seinen eigenen Augen, das heißt seine großen Sünden. Er wird zuerst für die Heilung seiner eigenen Krankheit sorgen und nicht den kleinen Splitter im Auge seines Bruders sehen wollen, das heißt seine geringen Sünden.
Und selbst wenn er sie sieht, wird er eher schweigen und nur seine eigenen Krankheiten beweinen.
Wenn aber jemand sagt, er führe ein tugendhaftes und untadeliges Leben und habe deshalb eine Entschuldigung, andere zu richten, dann muß er zuerst dies hören: Er ist bis an den Rand des Hochmuts gelangt. Denn er hält sich für auf die Höhe der Tugenden gestiegen und verurteilt darum seinen Bruder mit ernster Miene.
Der Herr aber sagt: "Wenn ihr alles getan habt, was euch befohlen ist, so sprecht: Wir sind unnütze Knechte; wir haben getan, was wir zu tun schuldig waren" (Lk 17,10). Wer sich aber für einen unnützen Knecht hält, wird niemals die Sünden seines Mitknechtes neugierig erforschen oder verurteilen.
Siehst du, daß der heilige Jakobus hier einen Schluß zieht und sagt: Du, der du deinen Bruder verurteilst, verurteilst das Gesetz Gottes, das befiehlt, den Bruder wie sich selbst zu lieben. Wenn du aber das Gesetz Gottes verurteilst, bist du nicht mehr Täter des Gesetzes, sondern Richter.
Das heißt: Du stehst nicht mehr unter dem Gebot, das Gesetz zu bewahren, sondern trittst als einer auf, der es verurteilt. Denn das Gesetz befiehlt, den Bruder wie sich selbst zu lieben. Du aber haßt ihn, liebst ihn nicht wie dich selbst, sondern klagst ihn an und verurteilst ihn.
Daraus ist offenbar, daß du das Gesetz nicht bewahrst, sondern das Gesetz richtest und es beschuldigst, es habe das Gebot der Liebe unvernünftig erlassen. Wenn du aber das Gesetz verurteilst, ist offenbar, daß du zugleich Gott, den Gesetzgeber, verurteilst, als habe Er das Gesetz nicht gut und nützlich geordnet.
Siehst du, Christ, bis zu welch äußerstem Grad des Bösen du gelangst, wenn du deinen Bruder verurteilst? Indem du deinen Bruder verurteilst, verurteilst du die Gebote des Gesetzes. Indem du die Gebote des Gesetzes verurteilst, verurteilst du das Gesetz selbst.
Indem du aber das Gesetz verurteilst, verurteilst du den Gesetzgeber Selbst. Wenn du aber den Gesetzgeber verurteilst, machst du dich offenbar dem Gesetzgeber gleich oder höher als Er. Denn nach natürlichem Sinn steht der Richtende über dem Gerichteten.
So bist du, der du einen anderen verurteilst, einer der Gottesfeinde und ein anderer abgefallener Morgenstern, der darum kämpft, höher zu sein als der Gesetzgeber.
Es schien uns nicht recht, das Geschenk der Unterscheidung zu verschweigen, mit dem der treffliche Ausleger Mitrophanes von Smyrna die Katholischen Briefe auslegt. Er sagt folgendes: Zwar schreibt der göttliche Jakobus hier, daß wir unsere Brüder nicht richten sollen, um so mehr die Glaubensgenossen nicht.
Auch der Herr zeigt dies, wenn Er sagt: "Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders?" (Mt 7,3). Und Paulus sagt: "Du aber, warum richtest du deinen Bruder?" (Röm 14,10). Insgesamt sagt der Apostel Paulus, daß es uns nicht einmal zukommt, die Ungläubigen zu richten: "Was habe ich die draußen zu richten? Richtet ihr nicht die drinnen? Die draußen aber richtet Gott" (1 Kor 5,12-13).
Da aber der Herr sagte: "Richtet nicht nach dem Ansehen, sondern richtet ein gerechtes Gericht" (Joh 7,24), und der Apostel den Christen in Korinth, der mit seiner Stiefmutter Unzucht trieb, dem Gericht übergab, sagt der göttliche Mitrophanes: Man muß sowohl Ungläubige und Häretiker als auch Gläubige und Orthodoxe mit Eifer und Freimut zurechtweisen und sogar richten.
Ungläubige und Häretiker muß man wegen Unglauben und Häresie richten und, wenn eine solche Notwendigkeit entsteht, zurechtweisen. Man soll aber ihre bösen Werke, die auf Häresie und Unglauben folgen, nicht richten. Auch soll man Umgang und Gespräch mit ihnen nicht meiden.
Denn wollten wir mit ihnen keinen Umgang haben, müßten wir aus der Welt hinausgehen. Diese ist voll von Ungläubigen und Häretikern, wie Paulus sagte: "Ich schrieb euch im Brief, keinen Umgang mit Unzüchtigen zu haben; nicht überhaupt mit den Unzüchtigen dieser Welt, sonst müßtet ihr ja aus der Welt hinausgehen" (1 Kor 5,9-10).
Mit diesen Worten zeigt der Apostel, daß man die bösen Werke der Ungläubigen und Häretiker nicht zur Schau stellen soll. Nur gegen Unglauben und Häresie muß man kämpfen. Wegen ihrer Dogmen sollen wir sie als Feinde betrachten, als Geliebte aber wegen des gemeinsamen Gottes und Vaters.
So schrieb auch Paulus über die Hebräer: "Nach dem Evangelium sind sie Feinde um euretwillen; nach der Erwählung aber Geliebte um der Väter willen" (Röm 11,28).
Auch unsere glaubensgleichen Brüder muß man richten, aber welche? Jene, die offenkundig und schamlos sündigen, zum allgemeinen Ärgernis der Menschen, und auch anderen ein böses Beispiel der Sünde geben. Sie sündigen mit Sünden, die durch das Gesetz Gottes verboten sind.
Solche muß man zurechtweisen und keinen Umgang mit ihnen haben, wie Paulus uns gebietet: "Wenn einer, der Bruder genannt wird, ein Unzüchtiger ist oder ein Habsüchtiger, ein Götzendiener, Lästerer, Trunkenbold oder Räuber, mit einem solchen sollt ihr nicht einmal essen" (1 Kor 5,11).
Und über die Müßigen, die keine Arbeit tun, sondern ungeordnet wandeln, schreibt er: "Wenn aber jemand unserem Wort durch den Brief nicht gehorcht, den bezeichnet und habt keinen Umgang mit ihm, damit er beschämt werde. Haltet ihn aber nicht für einen Feind, sondern weist ihn zurecht wie einen Bruder" (2 Thess 3,14-15).
Und wiederum: "Habt keine Gemeinschaft mit den unfruchtbaren Werken der Finsternis, deckt sie vielmehr auf" (Eph 5,11). Es ist aber unmöglich, den Umgang abzubrechen oder die unfruchtbaren Werke aufzudecken, wenn man nicht zuerst die richtet, die solches tun.
Jene aber, die mit geringen und verzeihlichen Sünden aus Nachlässigkeit sündigen, soll man weder richten noch zurechtweisen. Ebenso jene, die tun, was das Gesetz Gottes nicht verbietet, sondern was in ihrer eigenen Macht steht, es zu tun oder nicht zu tun, wie es in der Macht des Paulus stand, vom Evangelium zu leben oder nicht.
Auch jene soll man nicht richten und nicht zurechtweisen, die zwar vom Gesetz verbotene Werke tun, dies aber nicht offenkundig tun, sondern nur im Verdacht stehen.
Dies genüge über die Zurechtzuweisenden. Sagen wir nun, wie die beschaffen sein müssen, die andere richten. Es sind die Vorsteher im Volk: Patriarchen, Hierarchen, Priester, geistliche Väter, Lehrer, weltliche Richter, Eltern und alle, die Vollmacht haben. Diese müssen vor allem die Sünder richten.
Zuerst sollen sie sie ein- oder zweimal ermahnen und ihnen zusammen mit wenigen anderen raten. Danach aber, wenn sie sie ungehorsam und ungebessert sehen, müssen sie sie öffentlich zurechtweisen und eine Strafe auferlegen. Dies kann durch Ausschluß von den Mysterien geschehen, durch Entzug des Gesprächs mit den anderen Brüdern oder durch äußere Strafe.
Die einfachen Christen und Menschen allgemeinen Standes sollen die Sünder nur unter vier Augen beraten, in brüderlicher Liebe und Demut. Sie sollen es nicht auf die Weise der Vergeltung tun, sondern, wie es scheint, um sie von der Sünde zu trennen. Sie sollen nicht öffentlich zurechtweisen und nicht verurteilen.