Da ist der Eifer der ersten Christen, die "beharrlich im Brechen des Brotes" waren (Apg 2,42). Dazu kommt das Beispiel aller heiligen Menschen der späteren Zeit, die ebenfalls häufig kommunizierten. Schließlich ist es niemandem möglich, in der geistlichen Lebensvollkommenheit voranzukommen, ohne sich häufig durch das Mysterium der Eucharistie heiligen zu lassen. Unter den Unterlassungssünden ist also die wichtigste, wenn jemand nicht mehr als einmal im Jahr beichtet, obwohl er öfter hinzutreten könnte. Sünde: das Fasten und die Vorbereitung nur aus äußerem Zwang zu halten, wegen gesetzlicher Forderung oder älterer Personen, nach angenommenem Brauch, beim Eintritt in die Ehe, wegen Krankheit oder aus Furcht, im Todesfall am Begräbnis gehindert zu werden. In diesem Fall werden vor allem Verstellung und Kälte der Gefühle zur Schuld gerechnet, mit denen der Mensch zur Beichte und zur heiligen Kommunion hinzutritt. Sodann muss man fragen: Kann man es gutheißen, wenn so hohe Mysterien als Mittel für gewöhnliche und äußere Zwecke benutzt werden? Auch wenn jemand wegen besonderer Not, etwa Krankheit, mit diesen Mysterien versehen wird und dies an die Stelle des Fastens setzen will, das er zusammen mit anderen in der Fastenzeit und mit der vorgeschriebenen Vorbereitung erfüllen müsste, fehlt die volle Aufrichtigkeit. Es fehlt der völlig freie Wille, die christliche Pflicht zu erfüllen. Es heißt: "damit dein Gutes nicht wie aus Zwang geschehe, sondern freiwillig" (Phlm 1,14). Hier aber wird gleichsam nur auf eine äußere Not gewartet: Man wird nicht in die kirchlichen Beichtregister eingetragen, man ist krank geworden, man wird ohne Vorbereitung nicht getraut, ohne Wegzehrung nicht begraben. Erst eine solche Not führt dann zur Beichte und zur heiligen Kommunion.