Das Gericht wird zur Überführung geschehen, zur Ermittlung, Offenlegung und allgemeinen feierlichen Bezeichnung der Werke aller Menschen (vgl. Mt 25,31 ff.). Besonders geschieht es zur Überführung der Gottlosen unter ihnen, die seit Kain den Weg Kains gingen (V. 11), immer gingen, zur Zeit der Apostel gingen und in den letzten Zeiten gehen werden.
In der prophetischen Schau Henochs erscheinen alle Gottlosen aller Zeiten in einem Gesamtbild. Bei einem solchen Gericht werden die Gottlosen überführt und überführt werden: erstens in allen Werken, die ihre Gottlosigkeit hervorgebracht hat, in inneren und äußeren Handlungen und Taten.
Diese wurden von ihnen selbst und durch sie und infolge ihres Wirkens auch von anderen vollbracht. Es sind Taten der Gottlosigkeit und der Gottlosen (V. 4).
Zweitens werden sie besonders in allen Lästerungen, Irrlehren, Frevelreden, Spöttereien (2 Petr 3,4) und überhaupt in allen lästerlichen Worten und Taten überführt, die diese Gottlosen gegen Ihn ausstießen, das heißt gegen den Herrn (V. 14), Gott und den Sohn Gottes (V. 5).
Denn alle diese Lästerer, Gottlosen und Sünder stoßen, wenn sie Lästerungen gegen Gott ausstoßen, diese auch gegen den Sohn Gottes aus. Sie taten dies immer, im Alten wie im Neuen Bund, und werden es bis zum Ende der Welt tun, vor und nach Seiner Menschwerdung. Darum hat gerade Er sie gerichtet, richtet sie und wird sie für ihre Lästerungen und jede Gottlosigkeit richten.